DRK Fahrdienst HannoverFoto: Daniel Möller / DRK e.V.

Wir bringen Sie gut versorgt ans Ziel

Wir fahren Menschen, die medizinische Betreuung benötigen, mit dem Krankenwagen zu Arztterminen, in Krankenhaus und zurück oder von einer Klinik in eine andere. Diese Fahrten bieten wir auch für weite Strecken wie beispielsweise Rückholungen aus dem Ausland an.

Für Menschen mit einer Gehbehinderung, die sonst keine medizinisch-fachliche Betreuung benötigen, steht unser Fahrdienst zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie bestelle ich einen Krankentransport?

Die regulären sowie Schwerlast-Krankentransporte werden über die Integrierte Leitstelle Schwarzwald-Baar vermittelt:

Tel.: 07721 / 19222

Bei Fernfahrten und Rückholdiensten aus dem Ausland wenden Sie sich bitte an die Zentrale des DRK Kreisverbandes Donaueschingen:

Tel.: 0771 / 83275-0

Schwerlast-Krankentransport

Für Menschen mit einem Körpergewicht über 150Kg bis zu einem Maximum von 350Kg können wir unseren Schwerlast-RTW für Transporte anbieten.

Dieser ist mit modernsten Hilfsmitteln ausgestattet um den besten und schonenden Transport zu gewährleisten.

Diese wären:

  • Eine Elektrohydraullische Fahrtrage
  • Ein Tragestuhl mit Treppengleitern
  • Ein elektrisches Hebekissen
  • Ein spezielles Tragetuch sowie eine Vakuummatratze im XXl Format
  • Eine verbreiterbare Schaufeltrage
  • Luftfederung im Fahrzeug

Ablauf und Kosten

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Welches Fahrzeug dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall und wird vom Arzt entschieden.

Die Übernahme der Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung erfolgt, bis auf die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in den sogenannten Krankentransport-Richtlinien festgelegten besonderen Ausnahmefällen, nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse

Zu den besonderen Ausnahmefällen gehören:

  • Fahrten zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie
  • Fahrten zur ambulanten Dialysebehandlung
  • Auch Schwerbehinderte bekommen die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung u.a. dann erstattet, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H" (hilflos) besitzen oder den Pflegegrad 3,4 oder 5 nachweisen können. Bei Pflegegrad 3 muss die eingeschränkte Mobilität zusätzlich von einem Arzt dokumentiert werden.

Versicherte haben 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen. Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.

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